Seitenbereiche
Keinen Durchblick bei Ihren Finanzen?
Wir sind gerne für Sie da!
Inhalt

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2016 (voraussichtlich)

Illustration - Illustration

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr, mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl, neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2016: 1,024.

ASVG 
Geringfügigkeitsgrenze
täglich
monatlich
Grenzwert für pauschalierte
Dienstgeberabgabe

€ 31,92
€ 415,72
€ 623,58
Höchstbeitragsgrundlage
täglich
monatlich
jährlich für Sonderzahlungen

€ 162,00
€ 4.860,00
€ 9.720,00
Höchstbeitragsgrundlage
monatlich für freie Dienstnehmer
ohne Sonderzahlung

 € 5.670,00

Änderung Steuerreform: Im Zuge der Steuerreform wurde die Höchstbeitragsgrundlage, zusätzlich zur Aufwertung mit der Aufwertungszahl, um € 90,00 monatlich (€ 3,00 pro Tag) erhöht.

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen

Der Anteil des Arbeitslosenbeitrages, den der Pflichtversicherte zu tragen hat, beträgt:

Monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 1.311,00 0 %
über € 1.311,00 bis € 1.430,00 1 %
über € 1.430,00 bis € 1.609,00 2 %
über € 1.609,00 3 %

Stand: 27. Oktober 2015

Bild: theaphotography - Fotolia.com

Über uns

Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.