Seitenbereiche
Keinen Durchblick bei Ihren Finanzen?
Wir sind gerne für Sie da!
Inhalt

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen

Illustration - Illustration

Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt.

Altersgruppe Euro
0 – 3 Jahre € 197,00
3 – 6 Jahre € 253,00
6 – 10 Jahre € 326,00
10 – 15 Jahre € 372,00
15 – 19 Jahre € 439,00
19 – 28 Jahre € 550,00

Unterhaltsabsetzbetrag

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Höhe des Unterhaltsabsetzbetrags

für das 1. Kind € 29,20 p.m.
für das 2. Kind € 43,80 p.m.
für jedes weitere Kind € 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn

  • der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Stand: 26. September 2014

Bild: Dan Race - Fotolia.com

Über uns

Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.