Verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung bis zum 30.9.
- Steuernews für KlientenGrundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden.

Grundsätzlich kann die Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren erledigt werden.
Jedem Arbeitnehmer steht für seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ein Werbungskostenpauschale von € 132,00 pro Jahr zu.
Der Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).
Bereits eine formlose Einstellungszusage, die etwa im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs gegeben wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag rechtsverbindlich.
Arbeitgeber haben in der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen.
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden (bevorzugt über Finanz-Online).
Bis zum 30.9. können Sie die Rückerstattung von Vorsteuerbeträgen innerhalb der Europäischen Union via FinanzOnline beantragen.
Mit einem Dienstleistungsscheck kann ein Arbeitgeber (natürliche Person) einen Arbeitnehmer für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen im Privathaushalt des Arbeitgebers entlohnen.
Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.
Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Eckpunkte dieser neuen Regelung.
Erstmals für das Veranlagungsjahr 2016 wird die Finanz die Arbeitnehmerveranlagung durchführen, ohne den Antrag des Arbeitnehmers abzuwarten.
Sie haben fünf Jahre lang Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu erstellen.
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert.
Der 30.9. ist aus steuerlicher Sicht ein wichtiges Datum, da wichtige Fristen an diesem Tag auslaufen. Einige davon hier im Überblick.
Seit 1.1.2015 gibt es vom AMS die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte.
Der verbesserte Pendlerrechner ist seit Ende Juni online
Der Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wurde in den letzten Wochen heftig kritisiert.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.