Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2019 bis 30.6. beantragen!
- Steuernews für KlientenÖsterreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen.
