Wie ist der Grundanteil bei einer Vermietung und Verpachtung zu ermitteln?
- Steuernews für VermieterAchtung: Ermittlung des Grundanteils bei der Vermietung und Verpachtung
Achtung: Ermittlung des Grundanteils bei der Vermietung und Verpachtung
Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, können ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden.
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