Vermietung & Verpachtung: Änderung der Liebhabereirichtlinien
- Steuernews für KlientenGeregelt ist dies im Einkommensteuergesetz und der Liebhabereiverordnung.

Geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz und der Liebhabereiverordnung.
Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft, ist sie Privatvergnügen, und die daraus resultierenden Verluste können nicht steuerwirksam genutzt werden.
Die Liebhaberei-VO gilt nur bei Vorliegen von Verlusten bzw. Fehlen eines Gesamtüberschusses.
Eine sichere Geldanlage ist – gerade wenn die Zinsen niedrig sind – ein beliebtes Thema.
Entsteht bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, so ist dieser grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgleichsfähig und reduziert so die Steuer.
Einnahmen aus der Vermietung einer Immobilie sind dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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