Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?
- Steuernews für KlientenWas ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist.
Die Digitalisierung beeinflusst auch die österreichische Verwaltung zunehmend.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.
Mit Ende Februar endet die Antragsfrist für die Investitionsprämie für Unternehmen in Höhe von 7 % bzw. 14 %.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuer-gesetzes entspricht.
Eine Rechnung berechtigt einen Rechnungsempfänger grundsätzlich nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Wichtige Infos rund um die Rechnungsangaben finden Sie hier.
Als Rechnung im Sinne des UStG gelten auch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen werden.
Ist der Steuerbetrag auf der Rechnung zu hoch ausgewiesen, schuldet der Rechnungsaussteller diesen Betrag.
Rechnungen können in elektronischer Form ausgestellt werden, wie z. B. mittels E-Mail oder Web-Download
Um diesen Formvorschriften zu genügen, muss die Rechnung alle Rechnungsmerkmale enthalten, die das Umsatzsteuergesetz vorschreibt.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden.
Das Recht auf Vorsteuerabzug
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Kunden bei Zahlungsverzug zur Bezahlung zu mahnen.
Wenn auf einer Rechnung die gesetzlichen Rechnungsmerkmale nicht vorhanden sind, steht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht zu.
Die neue Regierung hat einige steuerliche Änderungen vor, die schon sehr bald in Kraft treten sollen.
Die Richtlinien zu den Steuergesetzen erklären den Gesetzestext näher.
Ab 1.1.2014 müssen alle Rechnungen an den Bund elektronisch ausgestellt werden.
Besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten? Dann sind diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Im März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) in Kraft getreten. Dadurch kam es neben dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch auch im Arbeits-, Sozialgerichtsgesetz zu Änderungen.
Mit 1.1.2013 wurde das Ausstellen von Rechnungen, die eine Steuerpflicht im Ausland auslösen, erleichtert.
Mit 1.1.2013 wird das Versenden von elektronischen Rechnungen erheblich erleichtert.
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