Coronavirus: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Schulschließungen beachten?
- Steuernews für KlientenDer Arbeitgeber kann mit Arbeitnehmern, die für Kinder unter 14 Jahren betreuungspflichtig sind, eine Dienstfreistellung im Ausmaß von bis zu drei Wochen vereinbaren („Sonderbetreuungszeit“).
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