Verkauf eines Grundstücks an die eigene Gesellschaft
- Steuernews für KlientenWas muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?
Was muss bei der Ermittlung der Immobilienertragsteuer beachtet werden?
Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.
Stellen Sie den Nutzen für den Kunden in den Mittelpunkt von Verkaufsgesprächen.
Bei Unternehmensverkäufen und Übernahmen stellt sich automatisch die Frage nach dem Wert Ihres Unternehmens.
Erfolgreich sein durch Spezialisierung – das wird in unserer globalisierten Welt für Unternehmer immer mehr zum Thema.
Private Grundstücksveräußerungen sind von der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) befreit.
Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihr Unternehmen (Ihren Betrieb) in der nächsten Zeit zu verkaufen?
Durch die neue Immobilienertragsteuer sind alle Immobilienverkäufe nach dem 1.4.2012 steuerpflichtig.
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
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