Einschränkung des Zuverdiensts während der Arbeitslosigkeit
- Steuernews für KlientenÄnderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.
Änderungen im Bereich des Arbeitslosengeldes ab 1. Jänner 2026.
(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.
Die Grenze liegt 2025 bei € 17.212,00.
Die Grenze soll 2024 valorisiert werden.
Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.
Die Grenze liegt bei € 15.000,00.
Neben- und Ferialjob Studierender: Ab welcher Höhe der Einkünfte wird die Familienbeihilfe gestrichen?
Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes beschlossen, welche rückwirkend in Kraft tritt und die Zuverdienstgrenze für Studierende von € 10.000,00 auf € 15.000,00 anhebt.
Den Sommer nutzen viele Studierende, um Geld zu verdienen.
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