Corona Kurzarbeit: Rückwirkende Beantragung für den Monat März ist nur mehr bis 20. April 2020 möglich
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat
Die Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe für den Monat März ist auch noch bis 28.05.2020 möglich.
Hinweis
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 16.04.2020 und können sich kurzfristig ändern. Aktuelle Detailinformationen finden Sie unter https://www.ams.at/unternehmen.
Stand: 17. April 2020
Über uns
Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.