Was ist der Partnerschaftsbonus?
- Steuernews für KlientenPartnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung.
Partnerschaftsbonus bringt € 1.000,00 bei gemeinsamer Kinderbetreuung.
Das Progressionsabgeltungsgesetz 2024 bringt eine Verdopplung der Freigrenze für Arbeitgeberzuschüsse zur Kinderbetreuung.
Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.
Jährliche Valorisierung der Familienbeihilfe.
Aufteilung von Pensionszeiten bei der Kinderziehung
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2018 kann bereits beim Finanzamt eingereicht werden (bevorzugt über Finanz-Online).
Zu jedem Jahresbeginn steht man vor der Herausforderung, sich auf einige Veränderungen einzustellen.
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125,00 pro Monat (€ 1.500,00 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe.
Bis Ende Februar 2018 sind die Lohnzettel 2017 und auch bestimmte Sonderausgaben bei der Finanz in elektronischer Form eingelangt.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte zu entscheiden, ob Kosten für in den Ferien stattfindende Sportcamps als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden können.
Bisher erachtete die Finanz eine Ausbildung von 8 bzw. 16 Stunden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als ausreichend.
Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzesentwurf über das Abgabenänderungsgesetz 2016 geeinigt und diesen beim Nationalrat eingebracht.
Im Juni hat der Nationalrat eine Reform zum Kinderbetreuungsgeld beschlossen, die mit 1.3.2017 in Kraft tritt.
Für einen Heimarbeitsplatz zum Zweck der Kinderbetreuung ist der Abzug aber nicht möglich.
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert.
Übersteigt das Entgelt eine gewisse Grenze, kann dies zum Verlust z. B. der Familienbeihilfe führen
Neue Regelbedarfssätze für das Jahr 2015
Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.
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