Coronavirus: Welche Neuerungen gelten für die dritte Phase der Kurzarbeit?
- Steuernews für KlientenWir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.

Wir haben die wesentlichen Neuerungen nachstehend für Sie zusammengefasst.
Das neue Corona-Kurarbeitsmodell
Im Zuge einer Lohnsteuerprüfung kann dies bezüglich der Kurzarbeitsbeihilfe überprüft werden.
Das Arbeitsmarktservice weist auf seine Homepage darauf hin, dass eine rückwirkende Begehrensstellung für die Corona Kurzarbeit mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich ist.
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