Seitenbereiche
Keinen Durchblick bei Ihren Finanzen?
Wir sind gerne für Sie da!
Inhalt

Auto: News zum Thema

Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

- Steuernews für Klienten

Neue Steuerbefreiung beim Laden von E-Fahrzeugen durch die neue Sachbezugswerteverordnung

Illustration

Wird die Lieferfrist der NoVA-Übergangsregelung verlängert?

- Steuernews für Klienten

Durch eine Änderung der Normverbrauchsabgaben (NoVA) wurde ab 1.7.2021 der Erwerb von bestimmten Neuwagen teurer.

Illustration

Wird der Kauf eines Neuwagens ab 1.7.2021 teurer?

- Steuernews für Klienten

Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.

Illustration

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

- Steuernews für Klienten

Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten zu versteuern.

Illustration

Was ändert sich beim Kfz-Sachbezug?

- Steuernews für Klienten

Der Bundesminister für Finanzen hat die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge geändert.

Illustration

Autos mit ausländischem Kennzeichen dürfen ein Monat in Österreich gefahren werden

- Steuernews für Klienten

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge lenken, die in Österreich zugelassen sind.

Illustration

Welche Unterschiede gibt es im Steuerrecht bei Fahrzeugen?

- Steuernews für Klienten

Beim Kauf eines Pkw's besteht kein Recht auf Vorsteuerabzug.

Illustration

Was gibt es Neues bei der NoVA?

- Steuernews für Klienten

Seit 1.3.2014 wird die NoVA beim Kauf eines neuen Autos ausschließlich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß berechnet.

Illustration

EuGH-Urteil über die Einbeziehung der NoVA in die USt-Bemessungsgrundlage

- Steuernews für Klienten

NoVA nicht mehr Teil der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage.

Über uns

Böck & Kus – Wirtschaftstreuhänder SteuerberatungsgmbH ist Ihr Steuerberater im 13. Bezirk Wien/Hietzing. Bei Fragen zu unseren Leistungen und zu aufkommenden Fragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.